24.01.2022

Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten

Massnahmen bei Abweichungen

Mit der neuen Weisung, welche am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird das Vorgehen bei Abweichungen von Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten festgelegt. Davon ausgenommen sind der Gussasphalt und die gebundene Fundationsschicht.

Die Kantonsingenieure haben die Weisung verabschiedet. Dadurch wird diese für die zehn Kantonen als verbindlich erklärt. Ab Januar 2022 werden bei den Beschaffungen die Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten entsprechend in die besonderen Bestimmungen und den Werkverträgen aufgenommen.

Alle wichtigen Dokumente zu den Qualitätsanforderungen und den Massnahmen bei Abweichung sind unter Downloads abrufbar.